Anerkennungsverfahren für europäische Vermittlerabschlüsse
Als Gründungsmitglied von eficert setzen wir uns für die Anerkennung europäischer Vermittlerabschlüsse ein. Die Titelvergabe European Insurance Intermediary ist das Mittel zum Ziel.
Die im Januar 2016 veröffentlichte neue EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) fordert die EU-Mitgliedsländer sowie die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) auf, die Qualifikationen der Versicherungsvermittler:innen gegenseitig anzuerkennen. Damit soll der grenzüberschreitende Handel gefördert werden. Diese Regelung betrifft Vermittler:innen, die sich in einem anderen Land niederlassen und dort als Versicherungsvermittler:in registrieren lassen möchten. Sie müssen dann die Anforderungen des neuen Landes erfüllen.
Bisher haben in Deutschland die Industrie- und Handelskammern jeden Abschluss, den ein ausländischer Vermittler:in mitbrachte, einzeln auf die Vergleichbarkeit mit dem deutschen Abschluss überprüft. Basis dafür bildete die Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG. Bereits 2002 wurde in Madrid mit unserer Unterstützung die European Financial Certification Organisation e. V. (eficert) gegründet. Diese Initiative legte Mindestanforderungen für Versicherungsvermittler:innen in Europa fest, die auf dem Kompetenzniveau 3 des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQF) angesiedelt sind. Außerdem hat eficert bereits ein Verfahren entwickelt, das die Anerkennung der Vermittlerabschlüsse der Mitgliedsländer ermöglicht.