Neue VersVermV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Neue VersVermV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

19. Dezember 2018 | BWV Bildungsverband

Das Warten hat ein Ende. Die neue Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) wurde am 19.12.2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlich. Damit tritt sie zum 20. Dezember 2018 in Kraft.

Die VersVermV regelt die Umsetzung der von der EU erlassenen Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD) in Deutschland.
Mit ihrem Inkrafttreten beginnt für Versicherungsunternehmen und Vermittlerbetriebe eine neue Ära: Weiterbildung wird zum gesetzlich geforderten Bestandteil in der beruflichen Entwicklung all derjenigen, die in der Versicherungswirtschaft an der Schnittstelle zum Kunden arbeiten. Das ist eine Anforderung, der sich der BWV Bildungsverband als neue Aufgabe dauerhaft widmen wird.

Wir freuen uns, dass einige unserer Anregungen zu Bildungsthemen in die verabschiedete VersVermV übernommen wurden: Lernerfolgskontrollen sind nur bei Selbststudium erforderlich und die inhaltlichen Anforderungen an Weiterbildungen fokussieren die fachliche und persönliche Weiterentwicklung eines vertrieblich Tätigen und sind nicht mehr nur an die Inhalte der Sachkundeprüfung gebunden. Die Anforderungen an die Qualität der Weiterbildung orientieren sich an den Anrechnungsregeln der Initiative gut beraten.  Die Inhalte der Sachkundeprüfung als Mindestqualifikation wurden in Anlage 1 zeitgemäß angepasst. Auch die Anerkennung beider Fachrichtungen des Abschlusses „Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen“ als gleichgestellte Berufsqualifikation ist wieder enthalten.

Weitere Informationen zur Umsetzung der IDD in deutsches Recht sowie Downloads finden Sie auf unserer Homepage.

Ansprechpartner:in
Monika Klampfleitner 089 922001-839