Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts sowie der Finanzanlagenvermittlungsverordnung müssen FinanzanlagenvermittlerInnen zukünftig eine Sachkundeprüfung vor einer IHK ablegen, um ihre beruflichen Kompetenzen nachzuweisen und die Erlaubnis für ihre berufliche Tätigkeit zu erhalten.
Ziel des Gesetzes ist die Stärkung des Anlegerschutzes durch eine Erhöhung der Anforderungen an den Vertrieb von Finanzanlagen. Für den Verbraucher wird damit ein gleichwertiges Schutzniveau geschaffen, unabhängig vom Erwerb der Finanzanlagen über Banken oder freie Vermittler.
Die vom BWV angebotenen Kurse bereiten auf die geforderte IHK-Prüfung vor. Darüber hinaus führt die Schulung zu mehr Sicherheit in der Beratungspraxis und erhöht die Kundenbindung. Mit unserem umfangreichen online-Testsystem werden Sie mit Übungs-/Testaufgaben zusätzlich auf die Bereiche der einzelnen Prüfungsgebiete der IHK-Sachkundeprüfung vorbereitet.
Schriftlicher Prüfungsteil
Kenntnisse für Beratung und Vertrieb von Finanzanlageprodukten*
Offene Investmentvermögen
Geschlossene Investmentvermögen
Praktischer Prüfungsteil
Kundenberatung
* Diese Inhalte sind Bestandteil jeder Prüfung, unabhängig der gewählten Anlage-Kategorie.
Zielgruppe
VermittlerInnen von Finanzanlageprodukten, die die geforderte Sachkundeprüfung vor der IHK ablegen müssen.
Ausbildungsdauer
Abschluss
Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch die IHK. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung wird der Titel „Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ in der jeweils abgelegten Fachrichtung verliehen.
Prüfungsablauf der Sachkundeprüfung
Die Sachkundeprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil.
Im schriftlichen Prüfungsteil stehen in Abhängigkeit vom Umfang der gewünschten Erlaubnis die Anlage-Kategorien „Offene Investmentvermögen“ und „Geschlossene Investmentvermögen“ zur Wahl. Im praktischen Teil der Prüfung wird ein Kundenberatungsgespräch simuliert.
Unter bestimmten Voraussetzungen muss der praktische Prüfungsteil nicht erneut absolviert werden, sofern dieser bereits bei der Prüfung zum/-r Geprüften Versicherungsfachmann/-frau IHK erfolgreich absolviert wurde.