Für eine optimale Vorbereitung auf die IHK Sachkundeprüfung bietet die DVA in Zusammenarbeit mit den Berufsbildungswerken der Versicherungswirtschaft - BWV Regional - die Qualifizierung zum/-r Geprüften Fachmann/- frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK auf Basis eines kompakten Kurskonzepts an. In diesem wechseln sich Präsenz- mit onlinegestützten Selbstlernphasen ab.
Einzelteilnehmer haben die Möglichkeit, einen Präsenzlehrgang bei einem Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft (BWV) in ihrer Region zu belegen.
Für Unternehmen bestehen folgende Qualifizierungsmöglichkeiten:
Wichtige Termine:
21. März 2016:
Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie trat in Kraft. In einer Übergangsfrist dürfen nur noch Vermittler mit bestehender Erlaubnis nach §34c GewO Immobiliendarlehen vermitteln.
21. März 2017:
Vermittlung nur noch mit Erlaubnis nach §34i GewO erlaubt.
Die TeilnehmerInnen
Kenntnisse für die Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung
Finanzierung und Kreditprodukte
Kundenberatung
Zielgruppe
VermittlerInnen von Immobiliardarlehen, die die Sachkundeprüfung vor der IHK ablegen müssen.
Weiterbildungspunkte
Nach Bestehen der IHK-Prüfung können bis zu 183 Weiterbildungspunkte gutgeschrieben werden. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Eintragung der Punkte nicht in der Teilnahmegebühr enthalten ist.
Prüfung ohne praktischen Prüfungsteil
Bei bestimmten Vorqualifikationen kann die praktische Prüfung entfallen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer IHK.
Zusätzlich zu der schriftlichen Prüfung muss gegebenenfalls ein Kunden-Beratungsgespräch absolviert werden. Die Vorbereitung auf die praktische Prüfung kann beim durchführenden BWV Regional zum Preis von 200,00 Euro (MwSt.-frei) auf Anfrage gebucht werden.
Zu den Prüfungsterminen.
Hinweise zum Prüfungsablauf.
Bei bestimmten Vorqualifikationen kann die praktische Prüfung entfallen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer IHK.
1.450,00 MwSt.-frei
<p>Der Preis beinhaltet die Vorbereitung auf den schriftlichen Prüfungsteil. Die Prüfungsgebühr wird direkt von der jeweiligen IHK erhoben.</p>